Fahrerschutz bei allen Frontlader-Traktoren
ISEKI als erster Hersteller mit geprüften OPGs im Programm


Auf der Eisenacher Freilandmesse demopark 2025 präsentierte die ISEKI-Maschinen GmbH als erster Hersteller der Branche DLG-geprüfte Sicherheitskäfige für alle Kompakttraktoren mit Frontlader-Anbau.
Die bisher auf den Traktoren ohne Fahrerkabine übliche Zwei-Pfosten-Umsturz-Schutzvorrichtung (Rear ROPS) ist dabei um weitere stabile Verstrebungen zu einem offenen Sicherheitskäfig erweitert worden. Dadurch ist der Bediener vor Gefahren, wie sie z. B. beim Handling von stapelbaren Stückgütern durch über die Schwinge herabfallende Gegenstände entstehen können, weitgehend geschützt.
Die ISEKI-Maschinen GmbH reagiert mit dieser auch als Nachrüstversion entwickelten Vier-Pfosten-Umsturz-Schutzvorrichtung (OPG - Operator Protective Guards) auf einen Anwendungs-Warnvermerk der EU-Kommission vom 30. April 2024, welcher Änderungen der europäischen Maschinen-Verordnung 2023-1230 EG sowie der Sicherheitsnorm für Frontlader EN 12525 fordert.
Da sich alle europäischen Länder inzwischen für die Einführung der OPG-Pflicht bei Frontladern ohne Kabine ausgesprochen haben, wird diese bald europaweit gelten und muss in nationales Recht umgesetzt werden. So wird sie auch in die deutsche Unfallverhütungsvorschrift „Technische Arbeitsmittel“ Eingang finden. Die Berufsgenossenschaft unterstützt das Vorhaben massiv und spricht sich für eine schnelle Umsetzung aus.
Bei den üblichen Frontlader-Werkzeugen kann nämlich der erforderliche Schutz vor auf den Fahrerplatz herabfallenden Gegenständen nicht unter allen Bedingungen gewährleistet werden, zumal auch mit möglichen Fehlanwendungen gerechnet werden muss. Das Risiko von Verletzungen des Fahrers lässt sich nur durch eine Kabine oder die auf vier Pfosten ruhende Schutzvorrichtung OPG reduzieren. Hersteller und Händler dürfen sich daher bei der Aus- und Nachrüstung von Frontladern nicht mehr vollumfänglich auf die derzeit noch geltende Norm EN12525 stützen und können im Falle eines Unfalls sogar haftbar gemacht werden. Das gilt auch für Frontlader-Traktoren, die sich im Lagerbestand befinden.